Aufbau des deutschen Schulsystems
Das Schulsystem in Deutschland ist alles andere als durchsichtig und leicht durchschaubar. Zwar obliegt die Aufsicht über die Schulen dem Staat, dennoch ist der Rahmen weit gesteckt. Die Bundesländer haben einen gewissen Spielraum, innerhalb dessen sie das Schulsystem beeinflussen und verändern können. Auch die Gründung von Privatschulen ist erlaubt. Sie unterliegen natürlich strikten Vorgaben und Kontrollen. Dennoch machen Privatschulen inzwischen weit über 10 % aller Schulen in Deutschland aus.
Schulpflicht
Da in Deutschland Schulpflicht besteht, muss jedes Kind die Klassen 1 bis 9, in manchen Bundesländern 1 bis 10 besuchen. Dafür bürgen die Eltern. Das Unterrichten zu Hause ist nicht erlaubt. Die Schulpflicht gilt nur dann als erfüllt, wenn eine staatliche oder staatlich anerkannte Schule besucht wird.
Die Stufen des Schulsystems
Grundsätzlich wird die Schule von alters her in drei verschiedene Stufen eingeteilt: Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II. Die Primarstufe sind in der Regel die ersten vier Schuljahre. Daran schließt die Sekundarstufe I von der Klasse 5 bis Klasse 10 an. Diese endet entweder mit dem Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse oder dem Abschluss nach der 10. Klasse, der regional verschiedene Namen aufweist. Die Sekundarstufe II erstreckt sich von der 11. bis zur 13. Klasse. In dieser Stufe wird die allgemeine oder die Fachhochschulreife erworben. Hier endet das reguläre staatliche Schulwesen. Äußerst umstritten war die Herabsetzung der Schulzeit für das Abitur von 13 auf 12 Jahre. Diese Veränderung wird immer noch stark angeprangert.
Die Schularten
Die Primarstufe verläuft gemeinhin in der Grundschule. Daran schließen sich Haupt- und Realschule oder das Gymnasium an. Je nach Bundesland gibt es Mischungen oder Variationen aus diesen Schultypen mit jeweils eigenem Namen. In den höheren Klassen der Sekundarstufe II gibt es parallele Systeme zur gymnasialen Oberstufe. Beispielsweise kann auch auf berufsbildenden Schulen ein vergleichbarer Abschluss erreicht werden.
Parallel zu den genannten Schulen gibt es die Förder- oder Sonderschulen. Diese nehmen Kinder mit besonderem Förderbedarf, wie Blindheit, Taubheit oder geistiger Behinderung auf. Auch hier können staatlich anerkannte Abschlüsse erworben werden.